BVfK-Wochenendticker 29. Oktober 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Zwischenbilanz: 2016 wird sicherlich als besonders intensiv in die Geschichtsbücher des freien Autohandels eingehen.

 

EINLADUNG zur BVfK-Mitgliederversammlung

am 19. November 2016 um 15:30 Uhr

 

BVfK-Tagebuch KW 43/2016

 

UPDATE Hyundai

– Einigung mit freien Großimporteuren.

Abnehmer sollen Unterlassungsverpflichtung unterschreiben.

Verzicht auf Schadensersatz?

 

SWR "MARKTCHECK" vom 26. Oktober 2016:

Ernüchternde WKDA-Angebote.

 

Fragwürdiges aus Luxemburg:

Mehr Gewinn - durch weniger Gewährleistung?

 

Mitgliederumfrage

zu den neuen mobile.de-Service-Modellen.

 

Aus der BVfK-Rechtsabteilung:

"Die verflixte Kupplung" - BGH stärkt erneut die Verbraucherrechte!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das Jahr 2016 wird sicherlich als eines der besonders intensiven in die Geschichtsbücher des freien Autohandels eingehen.

Da gibt es einige, die wollen ihre grenzwertigen Geschäftsmethoden ungehindert von einem auf Qualität und Zukunft ausgerichteten Verband zum Schaden seriöser Kollegen weiter betreiben.

Da gibt es Verbraucher- und Umweltschützer, die eine andere Welt wollen, ohne sich sicher zu sein, ob es wirklich eine bessere ist.

Und da gibt es einen koreanischen Autohersteller, der mit fragwürdigen Methoden, die ein wenig an Kamikaze erinnern, versucht, Schneisen der Zerstörung in den freien europäischen Autohandel zu schlagen.

Was haben alle gemeinsam? Verblendung, Überheblichkeit, Missbrauch digitaler Medien und / oder rechtlicher Instrumente, die eigentlich für etwas anderes gedacht waren. 

Nehmen wir die Deutsche Umwelthilfe: Gerade mal 300 Mitglieder schaffen es, ein Millionenvermögen anzuhäufen, ohne dass einer von ihnen auch nur mehr als 200 € Mitgliedsbeitrag im Jahr berappen muss. Das funktioniert mit problematischer Ausnutzung des Wettbewerbsrechts und erzeugt Wirkungen, von denen normale Politiker nur träumen können.

Dabei hatte man sich das bei den Grünen wohl anders vorgestellt, als man dort glaubte, einen zu radikal Geratenen auf die DUH-Spielwiese abschieben zu können.

Während man hier noch eine gewisse Konsequenz und Logik findet, fällt das bei der Hyundai-Affäre schon wesentlich schwerer. „Die werden sich noch wundern und es wird nicht lange dauern bis sie wieder an unsere Türen klopfen, um ihre Überproduktion los zu werden" schallt es aus einschlägigen Kreisen freier Importeure.

"Man muss die fernöstliche Mentalität kennen, um das stellenweise irrwitzige Vorgehen eventuell verstehen zu können." heißt es aus Insiderkreisen, die Erfahrungen nicht nur mit Hyundai haben.

Das alles, verehrte BVfK-Mitglieder fordert Ihren Verband regelmäßig und intensiv. Dabei schauen wir auch noch auf solche Entwicklungen wie bei WKDA und der sich nun etablierenden mobile.de-Konkurrenz. Niemand hätte sich vor ein paar Jahren vorstellen können, dass man die Beschaffungssysteme der Kärtchenhändler in einer Weise digitalisieren und auch professionell organisieren kann, dass erhebliche Teile des deutschen und europäischen Gebrauchtwagenmarktes nun über solche Systeme kontrolliert und abgeschöpft werden. 

Wo führt das hin? Wie können wir davon profitieren? Was kann man verändern und beeinflussen? Welche Aufgaben soll Ihr BVfK übernehmen und wie kann er diesen Anforderungen gewachsen sein?

Über all das wollen wir mit Ihnen bei der Mitgliederversammlung am 19. November 2016 reden und diskutieren, Denn wir möchten immer wieder von Ihnen erfahren, wie wir unseren Auftrag bestmöglich erfüllen können, der da heißt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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EINLADUNG zur BVfK-Mitgliederversammlung

am 19. November 2016 um 15:30 Uhr

Die vollständige Einladung finden Sie als PDF-Datei auf der >>> Anmeldeseite.

Anmelden können Sie sich ganz bequem über unsere Online-Anmeldung: (Loggen Sie sich auch dazu bitte mit Ihren Anmeldedaten auf www.bvfk.de ein) >>> Zur Online-Anmeldung

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BVfK-Tagebuch KW 43/2016:

Montag: - Neue Entwicklungen in Sachen Hyundai. 

Dienstag: - Sitzung des BVfK-Versicherungsdienstes. Prüfung neuer Kooperationsmöglichkeiten. - SWR-Marktcheck berichtet über ernüchternde WKDA-Angebote.

Mittwoch: - Spitzentreffen BVfK - Bank11 mit Chef Jörn Eberhard, Vertriebsleiter Sven Hölker und Regionalleiter Wolfgang Frenz. Es geht u.a. um Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder sowie Konzeption und Ziele von YARETO.

Donnerstag: - Christoph Preuß, Chef von Pkw.de besucht den BVfK und stellt seine Ideen und Konzepte vor, mit denen er seine Plattform zur ernsthaften Alternative zu Mobile.de und Autoscout24 machen will. Vorwürfen hinsichtlich umstrittener Werbemethoden entgegnet er mit Verweis auf den Pkw.de-Vorbesitzer. Preuß selbst habe das Unternehmen erst kürzlich übernommen.

Freitag: - Kooperationsgespräche mit dem TÜV-Rheinland mit dem Ziel, spezielle BVfK-Lösungen für kaufbegleitende Gutachten zu entwickeln. Vorgestellt werden auch Dienstleistungsangebote für Kfz-Zulassung und -Überführung.

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UPDATE Hyundai

– Einigung mit freien Großimporteuren.

Abnehmer sollen Unterlassungsverpflichtung unterschreiben.

Verzicht auf Schadensersatz?

Nach dem BVfK vorliegenden Informationen hat es bei einer Reihe der aus den Nicht-EU-Balkanländern importierenden freien Großhändlern zwischenzeitlich Einigungen mit Hyundai gegeben. In Folge dessen erreichen die gewerblichen Abnehmer dieser Großhändler inzwischen Schreiben mit Listen der als problematisch eingestuften Fahrzeuge sowie der Empfehlung, eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) gegenüber Hyundai zu unterschreiben. Wenn dem nachgekommen werde, würde Hyundai auf Schadensersatz verzichten.

Wichtig: Diese Schreiben werden nicht von Hyundai, sondern von besagten Großhändlern verschickt. Wenngleich diese Entwicklung zunächst durchaus begrüßenswert ist, warnen die BVfK-Juristen vor vorschneller Unterzeichnung ohne juristische Begleitung. Hierfür steht die BVfK-Rechtsabteilung den Mitgliedern sowohl direkt, als auch unterstützend für Hausjuristen betroffener Händler zur Verfügung.

Gleichzeitig hat der BVfK Hyundai angeschrieben und um Bestätigung des  Verzichts auf Schadensersatz gebeten. Weiterhin wurde eine erneute Gesprächsrunde mit Hyundai angeregt, um Unklarheiten u.a. im Zusammenhang mit dem Handel von gebrauchten „Problem-Hyundai“ zu beseitigen. Darüber hinaus soll Klärung über Vielzahl von Ost-Importen herbeigeführt werden, bei der der BVfK von einer Erschöpfung der Markenrechte ausgeht. Diese Fahrzeuge müssten dann bei den Verfahren ausgenommen werden.

 Anfragen können gerichtet werden an: rechtsabteilung@bvfk.de

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TV-Bericht im SWR "MARKTCHECK" vom 26. Oktober:

Ernüchternde WKDA-Angebote.

WKDA kommt weder in den Medien, noch den Internetforen gut weg. Dennoch ist die Erfolgsgeschichte des Berliner Unternehmens ungebremst. Den schlechten Ruf scheint man mit massiver Goggle- und inzwischen auch TV-Werbung erfolgreich kompensieren zu können. Die dem Ankauf vorausgehende Realpreis-Findung scheint mittels Gebotsverfahrens der angeschlossenen Händler in ganz Europa zu funktionieren. Die Wartezeit auf „die Antwort aus Berlin“ wird also vermutlich benötigt, um auf die Schnelle einen potentiellen gewerblichen Käufer für das noch nicht angekaufte Fahrzeug zu finden. Das würde auch solch merkwürdige Angebote, wie das von 16,- € für den betagten Audi A4 aus dem Filmbeitrag erklären.

Die dem Ankauf folgenden Prozesse sind wohl gut organisiert und EKOMI-geprüft.

Nicht alle BVfK-Aussagen im TV-Beitrag des SWR sind Übrigen richtig. So hat der BVfK nicht erklärt, dass er das Anlocken mit überhöhten Preiserwartungen für legal hält, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Praxis von WKDA wettbewerbsrechtllich problematisch sein dürfte. Allerdings werde gerade jungen Unternehmen eher die Chance gegeben, auf hilfreiche Hinweise zu reagieren. Daher wüde nicht sofort jedes Detail juristisch angegriffen.

Hier der Link zum WKDA-Beitrag im SWR:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=b52e8c50-9adf-11e6-a5fb-005056a10824

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Fragwürdiges aus Luxemburg:

Mehr Gewinn - durch weniger Gewährleistung?

Mit dem Absender "Peter Wagner" versendet derzeit die Firma Goods S.à r.l., in Luxemburg E-Mails mit dem Versprechen: „Mehr Gewinn - durch weniger Gewährleistung“. Dies soll unter anderem erreicht werden, indem ein eventueller Preisnachlass als Selbstbeteiligung im Gewährleistungsfall abgezogen wird.

Dazu ist festzustellen: Verbraucher können auf Ihre Gewährleistungsrechte nicht verzichten. Das gilt ohne Wenn und Aber. Dem entsprechend kann auch im Kaufvertrag keine generelle Selbstbeteiligung im Gewährleistungsfall vereinbart werden.

Aufgefallen ist außerdem:

- Das Impressum ist unvollständig

- Die Website ist auch sonst mit heißer Nadel gestrickt. Einzelne Sätze, sind unvollständig.

- Höchst problematisch: Das EKOMI nachempfundene Zeichen auf der Website.

Wir meinen: Finger weg!

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Neue mobile.de-Service-Modelle ab 2017 -

Mitgliederumfrage läuft weiter.

Ab 2017 kündigt mobile.de drei neue Service-Modelle an, bei denen Kfz-Händler künftig zwischen verschiedenen Paketen wählen können.

Was meinen die übrigen BVfK-Mitglieder? Eine echte Verbesserung oder nur eine weitere Preiserhöhung? Bitte stimmen Sie online über folgende Fragen ab:

1. Wie beurteilen Sie als mobile.de-Nutzer die neuen Service-Modelle ab 2017 allgemein?

2. Wie beurteilen Sie das Preis-Leistungsverhältnis im Allgemeinen?

3. Ändert sich etwas an den Kosten für Ihr Unternehmen im Vergleich zu Ihrem aktuellen Paket?

4. Was halten Sie von den einzelnen Paket-Funktionen generell?

5. Sagen Sie uns in Ihren eigenen Worten kurz Ihre Meinung zu den neuen Service-Modellen ab 2017.

Über diesen Link gelangen Sie zur Umfrage:

>>>  https://www.bvfk.de/umfrage-zu-den-neuen-mobile-de-service-modellen-ab-2017/

Besten Dank für Ihr Mitwirken! 

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Veranstaltungshinweis 10. November 2016:

mobile.de-Weckruf!

 

- Noch im „Örtlichen“ oder schon auf dem Tablet?

- Wie Sie mit einer digitalen Händlermarke für Autohäuser umgehen.

- Interessante Zukaufsquellen oder neue Wettbewerber?

- Was Trade-in-Plattformen Autohäusern bringen.

- Podiumsdiskussion zum Thema "Trade-in" mit namhaften Diskutanten aus der Branche, u. a.: Ansgar Klein | BVfK Bundesverband freier KFZ-Händler, Bart van Veenendaal | AAA Auto (Prag), Jochen Cuntz | mobile.de

- Noch im Rennen oder schon längst abgehängt?  Wie Sie die Online-Fitness Ihrer Teams trainieren und Budgets richtig einsetzen.

http://www.weckruf-mobile.de/de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Die verflixte Kupplung

BGH stärkt erneut die Verbraucherrechte

Rücktrittsrecht des Käufers bei sporadisch auftretenden sicherheitsrelevanten Mängeln am Fahrzeug

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 26.10.2016 klargestellt, dass der Verkäufer im Falle einer Mangelrüge, die sich auf einen sicherheitsrelevanten Bereich des Fahrzeugs bezieht, dieses eingehend untersuchen muss, um den angezeigten Mangel zu beheben. Kann der Verkäufer bei der (ersten) Überprüfung des Fahrzeugs den Mangel nicht feststellen oder tritt dieser dabei nicht zutage, begründet der daraufhin erfolgte Verweis an den Kunden, bei erneutem Auftreten des Problems wieder vorstellig zu werden, ein sofortiges Rücktrittsrecht ohne Fristsetzungserfordernis zur Nachbesserung.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer einen gebrauchten Volvo V50 von einem KfZ-Händler. Unmittelbar nach Übergabe bemängelte der Käufer einen Defekt am Kupplungspedal. Dieses sei nach Kupplungsbetätigung am Fahrzeugboden hängengeblieben. Aus diesem Grund habe das Pedal manuell in die Ausgangsposition zurückgeführt werden müssen. Auf die Mangelrüge des Kunden hin wurde das Fahrzeug von dem verkaufenden Händler untersucht. Bei der Untersuchungsfahrt trat der gerügte Mangel am Kupplungspedal nicht auf. Trotzdem bestand der Käufer weiterhin auf eine umgehende Mangelbehebung. Der Händler hingegen war zu einer umfangreichen Überprüfung nicht bereit, da nach seiner Auffassung kein Grund für die Mangelhaftigkeit an der Kupplung bzw. dem Kupplungspedal bestehe. Er forderte den Käufer lediglich auf, bei erneutem Auftreten des Mangels das Fahrzeug vorzuführen. Nachdem der Käufer kurze Zeit später ein erneutes Hängenbleiben des Kupplungspedals bemängelte, der Händler aber nach wie vor nicht bereit war, eine Reparatur durchzuführen, erklärte der Käufer den Rücktritt von dem zugrunde liegenden Kaufvertrag.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs war der erklärte Rücktritt gerechtfertigt. Mit Weigerung des KfZ-Händlers sich der Mangelrüge des Käufers vollumfänglich anzunehmen, sei dieser dem berechtigten Nacherfüllungsverlangen des Käufers nicht nachgekommen. Es sei dem Käufer trotz sporadischen Auftretens des Mangels aufgrund dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht zumutbar gewesen, ein weiteres Auftreten des Mangels abzuwarten. Denn bei dem sporadischen Hängenbleiben des Kupplungspedals handelte es sich nach Ansicht des BGH nicht um einen bloßen Komfort-, sondern um einen sicherheitsrelevanten Mangel.

Mit dieser Entscheidung hat der BGH die Ansicht der Vorinstanz bestätigt und ebenso wie das OLG Schleswig Holstein auf Rückabwicklung entschieden.

 (BGH - VIII ZR 240/15)

 Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Dieser Fall zeigt, dass jeder Mangelrüge sorgfältig nachgegangen werden sollte, um nicht in die Gefahr eines Rücktritts ohne Fristsetzungserfordernis zu laufen. Wohlmöglich wäre der Fall anders ausgegangen, wenn der Händler das Fahrzeug ggfs. von einem Sachverständigen hätte überprüfen lassen. Dies dürfte umso mehr bei sicherheitsrelevanten Bauteilen eines Fahrzeugs gelten. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an die Entscheidung des BGH zur Korrosion an den Bremsleistungen. Auch hier handelte es sich um einen die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Mangel. Der BGH bejahte hier ebenfalls ein sofortiges Rücktrittsrecht. Insofern ist eine gewisse Tendenz zu beobachten, dass gerade in Fällen, wo die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs beeinträchtigt sein könnte, seitens des BGH eher verbraucherfreundlich entschieden wird.

Zu denken gibt zudem, dass der BGH die Aufforderung des Händlers, bei erneutem Auftreten des Defekts wieder vorstellig zu werden, als nicht ausreichende Reaktion auf das Nachbesserungs-verlangen wertete. In der Vergangenheit hatte der BGH hierzu noch vertreten, dass ein sofortiger Rücktritt nur möglich sei, wenn der Verkäufer deutlich zu erkennen gegeben habe, sich mit der Beanstandung des Käufers auf keinen Fall auseinandersetzen zu wollen. Ob darin eine Tendenz zu noch verbraucherfreundlicher Rechtsprechung zu erkennen ist, bleibt abzuwarten.

Da dem juristischen Laien eine solche Bewertung im Einzelfall eher schwer fallen dürfte, empfehlen wir bei vergleichbaren Sachverhalten die BVfK-Rechtsabteilung zu kontaktieren.

MG

 

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht


Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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